Berlin – Der Zugang zu Waffen wird erschwert: Künftig müssen Waffenbehörden die Verfassungsschutzbehörden einbinden, bevor sie eine waffenrechtliche Erlaubnis erteilen. Der Bundesrat hat den Verschärfungen im Waffenrecht am 20. Dezember 2019 zugestimmt.
Durch die Regelabfrage beim Verfassungsschutz soll sichergestellt werden, dass Waffen nicht auf legale Weise in die Hände von Extremisten geraten. Mitgliedern in einer verfassungsfeindlichen Vereinigung wird deshalb künftig auch per se die waffenrechtliche Zuverlässigkeit versagt. Damit setzt der Gesetzesbeschluss Anregungen der Länder um, die in der Vergangenheit mehrfach eine solche Regelabfrage gefordert hatten.
Auch die nunmehr beschlossenen Erleichterungen bei der Einrichtung von Waffenverbotszonen hatten die Länder geltend gemacht: Danach können künftig auch öffentliche und besonders frequentierte Plätze zu solchen Zonen erklärt werden. Sie müssen nicht mehr als kriminell gelten. Außerdem können die Behörden ein Messerverbot aussprechen: Messer mit einer feststehenden oder feststellbaren Klinge, die über vier Zentimeter lang ist, dürfen dann nicht mehr getragen werden.
Der Gesetzesbeschluss bestimmt darüber hinaus, dass der Bedürfnisnachweis für Waffen künftig alle fünf Jahre erbracht werden muss. Erleichterungen gelten für Sportschützen: Sie müssen die Folgeprüfungen nach der erteilten Erlaubnis nicht mehr für jede einzelne Waffe, sondern nur noch je Waffengattung erbringen. Nach zehn Jahren genügt der Nachweis der fortbestehenden Vereinsmitgliedschaft.
Ein Großteil der waffenrechtlichen Neuregelungen geht auf EU-Vorgaben zurück. So müssen beispielsweise sämtliche Schusswaffen und ihre wesentlichen Teile über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg behördlich rückverfolgt werden können. Die Transaktionen sind im Waffenregister einzutragen. Das Gesetz baut das Nationale Waffenregister deshalb aus. Außerdem soll es schwerer werden, legale Schusswaffen für terroristische Anschläge zu nutzen: Hierfür wird die Magazinkapazität halbautomatischer Schusswaffen begrenzt.
Der Bundespräsident muss das Gesetz jetzt noch unterzeichnen, bevor es im Bundesgesetzblatt verkündet werden kann. Es tritt überwiegend sieben Monate nach erscheinen im Bundesgesetzblatt in Kraft. Die Bestimmungen zu den Waffenverbotszonen und zur Regelabfrage beim Verfassungsschutz gelten bereits einen Tag nach der Verkündung.