Schwerin – Die Gesundheitsministerkonferenz der Länder mit Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat sich am Montag für das frühere Impfen von Personen, die in Kinderbetreuungseinrichtungen, in der Kindertagespflege sowie an Grund- und Förderschulen tätig sind, ausgesprochen. „Wir haben grünes Licht. Das ist eine gute und wichtige Entscheidung. Demnach rutschen beispielsweise Lehrkräfte und Erzieher jetzt in der Priorität beim Impfen von Gruppe drei (Erhöhte Priorität) in die Gruppe zwei (Hohe Priorität). In der Umsetzung bedarf es noch die entsprechende Änderung der Bundesimpfverordnung. Das soll zügig geschehen, hat uns der Bund zugesichert“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Montag.
Gesundheitsminister Glawe warb dafür sich impfen zu lassen. „Ziel ist es weiter das Infektionsgeschehen einzudämmen und die Ausbreitung zu verhindern. Ein wesentlicher Schritt hierfür ist eine Impfung gegen das Corona-Virus. Es treten auch bei uns im Land Virus-Mutationen auf, die deutlich ansteckender sind. Hinzu kommt, wenn Grundschulen und Kitas ihren Betrieb nun vermehrt öffnen, sind wieder deutlich mehr Menschen im Land unterwegs. Es muss der bestmögliche Schutz für alle gewährleistet werden“, so Glawe weiter.
Die ersten Personen, die in Kinderbetreuungseinrichtungen, in der Kindertagespflege und an Grund- und Förderschulen tätig sind, sollen je nach Situation vor Ort im Laufe des März idealerweise ein Impfangebot bekommen. „Wir sind dankbar, dass wir die Weichen heute stellen konnten. Wenn der Bund das Vorziehen der Lehrkräfte und Erzieherinnen und Erzieher ermöglicht, muss gewährleistet sein, dass dies rasch erfolgen kann. Die Gruppe 2 (Hohe Priorität) ist bereits jetzt sehr groß. Sie enthält eine große Personengruppe der zu Impfenden. Das bedeutet, es muss genügend Impfstoff vorhanden sein. Wir haben mit dem Aufbau der Impfzentren, die dafür notwendigen Voraussetzungen geschaffen“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend.
Zur Gruppe 2 (Hohe Priorität) zählen entsprechend der Bundesimpfverordnung beispielsweise über 70-Jährige. Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem hohen oder erhöhten Expositionsrisiko in Bezug auf das Corona-Virus tätig sind, insbesondere Ärzte und sonstiges Personal mit regelmäßigem Patientenkontakt; Demenzerkrankte; Personen mit COPD oder anderen ähnlich schweren chronischen Lungenerkrankung; Personal der Blut- und Plasma-Spendedienste und in Corona-Testzentren; Polizei- und Ordnungskräfte, die im Dienst, etwa bei Demonstrationen, einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind oder auch Personen im öffentlichen Gesundheitsdienst und in relevanten Positionen der Krankenhausinfrastruktur und Personen, die in Flüchtlings- und Obdachloseneinrichtungen leben oder tätig sind.