Neubrandenburg – Am 29.02.2020 gegen 22:45 Uhr wurden Polizeibeamte zu einem Einsatz in ein Dorf bei Neubrandenburg gerufen, da zu es zu einer Körperverletzung gekommen sein soll, welche sich aber nach Prüfung nicht bestätigt hat.
Im Zuge der Sachverhaltsklärung des oben beschriebenen Einsatzes wurde ein 62-jähriger deutscher Mann in seiner Wohnung aufgesucht. Dabei stellten die Beamten ein Sturmgewehr fest, für welches der 62-Jährige kein Zertifikat über die Unbrauchbarkeit vorlegen konnte. Es bestand der Verdacht des Verstoßes gegen das Waffengesetz, woraufhin die Beamten die gesamte Wohnung nach möglichen weiteren Waffen durchsucht haben. Im Ergebnis der Dursuchung haben die Beamten insgesamt 50 Gegenstände, wie z.B. eine Maschinenpistole, zwei Sturmgewehre, mehrere Magazine und mehrere Patronen aufgefunden und sichergestellt. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann nicht gesagt werden, ob die Waffen schussbereit waren. Der Polizei liegen derzeit keine Zertifikate vor, dass es sich bei den sichergestellten Waffen um Anscheinswaffen bzw. Sammlerwaffen handelt.
Aus diesem Grund wurden Strafanzeigen wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz und das Waffengesetz erstattet. Im Rahmen der Ermittlungen wird nun geprüft, ob es sich bei den sichergestellten Waffen um Anscheinswaffen bzw. Sammlerwaffen handelt. Wenn das so ist, werden die Waffen dem 62-Jährigen wiedergegeben. Wenn es sich aber um funktionsfähige (schussbereite) Waffen handelt, bleiben die Waffen sichergestellt und die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg wird weitere Entscheidungen treffen.