Erste Fälle in Mecklenburg-Vorpommern bekannt geworden
Schwerin – In den vergangenen Wochen sind in mehreren Bundesländern Fälle von gefälschten Steuerbescheiden aufgetreten. Auch in Mecklenburg-Vorpommern wurden nun zwei solche Fälle gemeldet, beide im Zuständigkeitsbereich des Finanzamtes Rostock.
Die gefälschten Bescheide, die in Papierform an die Betroffenen versendet werden, wirken auf den ersten Blick echt und enthalten Zahlungsaufforderungen, die zur sofortigen Zahlung auf eine angegebene Bankverbindung auffordern.
Die Fälschungen lassen sich jedoch anhand folgender Merkmale erkennen:
- Fehlerhafte Steuernummer oder Identifikationsnummer: Die angegebenen Nummern entsprechen nicht den tatsächlichen Daten der Betroffenen.
- Unerreichbare Telefonnummer: Die im Bescheid angegebene Telefonnummer des Finanzamtes ist nicht erreichbar oder existiert nicht.
- Unüblicher Behördenstempel: Am Ende des Dokuments befindet sich ein Stempel, der nicht den üblichen Behördenstempeln entspricht.
Finanzminister Dr. Heiko Geue rät dringend: „Wer einen solchen Bescheid erhält und Zweifel an der Echtheit hat, sollte sich umgehend an das zuständige Finanzamt wenden, um das Dokument überprüfen zu lassen. Wird festgestellt, dass es sich um eine Fälschung handelt, sollte der Fall der örtlichen Polizei gemeldet werden. In keinem Fall sollten Zahlungen an die im Schreiben angegebene Bankverbindung geleistet werden.“