Berlin – Seit gestern treffen sich die Finanzministerinnen und Finanzminister in Berlin auf ihrer alljährlichen Finanzministerkonferenz (FMK). Im Zentrum der Beratungen standen Verbesserungen für das Ehrenamt. So beschlossen die Ministerinnen und Minister unter anderem die Anhebung der Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale. Der Bund soll nun einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen, damit die Neuregelungen zügig umgesetzt werden.
Die Übungsleiterpauschale soll künftig von 2.400 auf 3.000 Euro jährlich angehoben wird. Die Ehrenamtspauschale soll um 120 Euro auf 840 Euro steigen. Das bedeutet, dass künftig ein noch größerer Teil der Aufwandsentschädigungen für die Tätigkeit in den Freiwilligen Feuerwehren, in Sportvereinen, in kulturellen oder sozialen Einrichtungen steuerfrei bleibt.
Zudem einigten sich die Finanzministerinnen und -minister, die Grenze, bis zu der ein vereinfachtes Verfahren für die Bestätigung von Spenden gilt, von 200 Euro auf 300 Euro zu erhöhen. Mit dieser Maßnahme sollen die Vereine von unverhältnismäßigem bürokratischen Aufwand entlastet werden.
Auch bei der steuerlichen Entlastung der Vereine kam es in Berlin zu einer Einigung. Denn Vereine müssen wie Unternehmen Steuern zahlen, wenn sie sogenannte wirtschaftliche Geschäftsbetriebe unterhalten. Allerdings gewährt der Staat gemeinnützigen Vereinen einen Freibetrag, der seit zehn Jahren bei 35.000 Euro liegt. In Zukunft sollen nun Gewinne bis zu 45.000 Euro steuerfrei bleiben.
Finanzminister Reinhard Meyer begrüßte die zahlreichen Änderungen zugunsten des Ehrenamts: „In Mecklenburg-Vorpommern engagieren sich die Bürgerinnen und Bürger in über 10.000 gemeinnützigen Vereinen. Die Arbeit der Menschen ist unbezahlbar. Daher ist es umso wichtiger, dass die Politik diesen vielfältigen und selbstlosen Einsatz zum Wohle der Gesellschaft würdigt und unterstützt. Ich freue mich daher, dass wir mit weiteren Vorschlägen konkret helfen können. Die Stärkung des Ehrenamtes ist ein wichtiges Ziel der Landesregierung.“