Schwerin – Finanzminister Reinhard Meyer hat heute weitergehende steuerliche Maßnahmen angeordnet, um Unternehmen in der aktuellen Situation zu entlasten. Als eine Art Liquiditätsspritze, kann bei wirtschaftlich von der Corona-Krise betroffenen Unternehmen die bereits getätigte Sondervorauszahlung der Umsatzsteuer auf Antrag kurzfristig ganz oder teilweise zurückerstattet werden.
Unternehmen leisten eine Sondervorauszahlung, damit die monatliche Umsatzsteuer einen Monat später gezahlt werden kann. Indem die Steuerverwaltung die für 2020 gezahlte Sondervorauszahlung nun herabsetzt, erhalten die Unternehmen – insbesondere Freiberufler und sehr kleine Unternehmen – die bereits gezahlte Steuervorauszahlung erstattet.
„Wir brauchen jetzt pragmatisches Handeln. Mit der Rückerstattung der Vorauszahlungen hilft die Steuerverwaltung schnell und unbürokratisch“, so Finanzminister Reinhard Meyer.