Schwerin – Der Bundesrat hat am 9. Oktober 2020 die Umsetzung der neuen EU-Abfallrahmenrichtlinie in deutsches Recht gebilligt, die der Bundestag am 17. September beschlossen hatte.
Ziel: Abfallvermeidung
Ziel ist es, das Kreislaufwirtschaftsgesetz ökologisch weiterzuentwickeln, um das Ressourcenmanagement und die Ressourceneffizienz in Deutschland zu verbessern und insbesondere die Abfallvermeidung zu stärken.
Höhere Recyclingquoten
Das Gesetz erhöht die Recyclingquoten bestimmter Abfallströme – insbesondere von Papier, Metall, Kunststoff und Glas, aber auch von Siedlungsabfällen. Es erweitert die Pflicht zur Getrenntsammlung auf Bioabfall, gefährliche Haushaltsabfälle, Textilien und Sperrmüll.
Geändertes Verpackungsgesetz
Die Verwertungsquoten im Verpackungsgesetz werden in zwei Stufen bis 2025 und 2030 erhöht.
Öffentliche Beschaffung
Das Gesetz verpflichtet öffentliche Stellen, künftig bei der Beschaffung ökologisch vorteilhafte Erzeugnisse zu bevorzugen – bisher bestand nur eine Prüfpflicht.
Produktverantwortung der Händler bei Retouren
Um das Problem der Ressourcenvernichtung anzugehen – besonders bei Retouren – müssen Händler und Hersteller den genauen Umgang mit ihrer Ware künftig dokumentieren.
Unterzeichnung – Verkündung – Inkrafttreten
Nach der Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten kann das Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Am Tag danach tritt es in Kraft.
Vollzugsprobleme vermeiden
In einer begleitenden Entschließung warnt der Bundesrat vor möglichen fachlichen Problemen im Vollzug des Gesetzes – zum Beispiel bei der Abgrenzung zwischen Abfall- und Produkt- sowie Chemikalienrecht oder bei der Darlegungs- und Beweislast der Getrenntsammlungspflichten. Diese Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet.