Rostock – Schülerinnen und Schüler an den allgemein bildenden Schulen in der Hansestadt Rostock müssen ab Mittwoch, den 18. August im Schulgebäude wieder einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Die Maskenpflicht in Rostock gilt sowohl innerhalb der Schulgebäude als auch in den Außenbereichen der Schulen. Ausnahme ist unter anderem, wenn Schülerinnen und Schüler sich innerhalb ihrer eigenen Kohorte auf dem Schulhof aufhalten.
Bereits im Juni wurde in der Schul-Corona-Verordnung festgelegt, dass die Aussetzung der Maskenpflicht für die Ampelstufen 0 (grün) und 1 (gelb) gilt. Wenn die Ampel an drei aufeinanderfolgenden Tagen auf Stufe 2 (orange) steht, greift die Maskenpflicht in der Schule.
Stufe 2 (orange) wird spätestens erreicht, wenn der Wert der 7-Tages-Inzidenz höher als 50 liegt und die beiden anderen Werte, nämlich der Hospitalisierungswert und die Auslastung der Intensivstationen in einer geringeren Stufe liegen. Näheres dazu befindet sich in den täglichen Lageberichten des Landesamts für Gesundheit und Soziales (LAGuS)
„Wir wollen den Präsenzunterricht in unseren Schulen auch bei steigenden Infektionszahlen sicherstellen“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin. „Dafür bringt das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes sowie das regelmäßige Testen wichtigen Schutz. Flächendeckende Schulschließungen soll es in Mecklenburg-Vorpommern nicht mehr geben. Um diese zu verhindern, müssen wir auf die bereits bewährten Schutzmaßnahmen setzen.“
Das LAGuS hat das sogenannte Kontaktpersonenmanagement angepasst. Wird eine Schülerin oder ein Schüler positiv mit einem PCR-Test getestet, muss die betroffene Person in Quarantäne. Der Rest der Kohorte wird nicht automatisch in Quarantäne geschickt. Für diese Schülerinnen und Schüler gilt künftig ein neues Kontaktpersonenmanagement, das die Anzahl der Quarantänefälle möglichst gering hält bei gleichzeitig notwendigem Schutz. Dafür hat das LAGuS die Regelungen angepasst.
Es gilt dann 14 Tage lang die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes und die Schülerinnen und Schüler müssen täglich getestet werden. Ebenso sind diese Kinder und Jugendlichen von anderen Schülerinnen und Schülern zu trennen.
Das bedeutet, dass nicht mehr größere Gruppen in Quarantäne müssen und der Präsenzunterricht vor Ort weiter erfolgen kann. Werden jedoch mehr als eine Schülerin oder ein Schüler positiv getestet oder es treten mehrere Folgefälle auf, werden die Gesundheitsbehörden für die gesamte Kohorte Quarantäne anordnen.
Diese Regelung gilt bis zur Stufe 3 (rot). Ab der Stufe 4 (dunkelrot) der risikogewichteten Einstufung muss die gesamte Kohorte ab dem ersten Indexfall in Quarantäne.