Schwerin – In den vergangenen Wochen wurde im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte wiederholt das Auftreten einer sonst in Deutschland weniger im öffentlichen Fokus stehenden Tierkrankheit bestätigt. Es handelt sich hierbei um die Hämorrhagische Septikämie, die auch als Wild- und Rinderseuche bezeichnet wird.
Auslöser dieser außergewöhnlich plötzlich auftretenden Infektionskrankheit sind bestimmte Typen des Bakteriums Pasteurella multocida („Kapseltypen“ B und E), bei denen das Genom des HS-Typs nachweisbar ist. Empfänglich sind neben Rindern, Büffeln und Wildwiederkäuern auch Haus- und Wildschweine oder Schafe und Ziegen. Bislang liegen keine Hinweise auf Übertragungen dieses Erregers auf den Menschen vor.
In den vergangenen Jahren wurden in Deutschland einzelne Krankheitsausbrüche mit dem Kapseltyp B in einigen Bundesländern, u.a. in Mecklenburg-Vorpommern, beschrieben. Dabei handelt es sich um zeitlich und räumlich begrenzte Ausbrüche. Auch die aktuellen Fälle in Mecklenburg-Vorpommern stammen bisher aus einem lokal eng einzugrenzenden Gebiet.
In Mecklenburg-Vorpommern wurde die Diagnose Hämorrhagische Septikämie in der jüngeren Vergangenheit im Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) bei einem Rind (5 Monate) im Jahr 2014 festgestellt. Seitdem wurde bislang 25 Fälle durch das Landeslabor Berlin-Brandenburg, Standort Frankfurt (Oder) bestätigt, da die Kapseltypbestimmung vom LALLF nicht vorgenommen werden kann. Nachweise verteilen sich dabei auf Rinder (14), Hausschweine (5), Schwarzwild (3), Damwild (2) und einen Wasserbüffel.
Als mögliche Übertragungsquelle gelten symptomlos infizierte oder kranke Wildtiere, die den Erreger bei Stress, wie z.B. Hitze, ausscheiden. Der Erreger kann in feuchten Böden und Wasser mehrere Tage überleben. Durch direkten oder indirekten Tierkontakt, wie z.B. durch gemeinsame Wassertränken, kann es zur Übertragung zwischen Wildtieren, aber auch auf Haustiere kommen. Bei Bekanntwerden von Infektionen mit Pasteurella multocida vom Kapseltyp B / HS-Typ sind die allgemeinen Hygienemaßnahmen zu verstärken.
So sollte bspw. bei Weiderindern verstärkt auf eine gute Tränkwasserhygiene geachtet werden. Der Zugang von Wild auf Weiden und zu Tränken sollte durch geeignete Einzäunungen verhindert und Wildfütterungsplätze sollten nicht in der Nähe von Weidegebieten eingerichtet werden.
Für Tiere, die eindeutige Krankheitsanzeichen zeigen, kommt meist jede Hilfe zu spät. Sie zeigen plötzliche Niedergeschlagenheit, Bewegungs- und Fressunlust, hohes Fieber und starkes Speicheln. Es können auch Unterhautödeme, blutiger Durchfall, blutiger Nasenausfluss, Husten und Atemnot hinzukommen. Der Tod tritt in der Regel innerhalb von 24 bis 48 Stunden ein.
Bei gehaltenen Tieren kann einer Ausbreitung der Erkrankung durch Anwendung geeigneter Antibiotika (nach Erreger- und Resistenzbestimmung) und stallspezifischer Impfstoffe entgegengewirkt werden.
Die Hämorrhagische Septikämie ist keine nach EU-Tiergesundheitsrecht gelistete Tierseuche und auch nach deutschem Recht weder anzeige- noch meldepflichtig.
Die Jagdausübungsberechtigten werden gebeten, ihre Aufmerksamkeit weiterhin auf verendetes Wild zu richten sowie ein vermehrtes Beobachten bzw. Auffinden von kranken oder toten Tieren dem jeweils örtlich zuständigem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt mitzuteilen.