Wohngeld-Bilanz 2023

Zahl der Berechtigten deutlich gestiegen

Schwerin – Die Haushalte, die in Mecklenburg-Vorpommern Wohngeld beziehen, sind im Jahresvergleich 2023 deutlich angestiegen: Zum Stichtag 31. Dezember 2023 haben insgesamt 46.360 Haushalte Wohngeld bezogen (2022: 24.420).

„Genau dies war das Ziel der Wohngeldreform, die zu Beginn dieses Jahres 2023 in Kraft getreten ist: die Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen stärker dabei zu unterstützen, die gestiegenen Wohn- und Heizkosten zu bewältigen. Außerdem sollte durch eine Anhebung der Einkommensobergrenzen mehr Menschen als zuvor dieser staatliche Zuschuss zu Gute kommen. Auch dies hat für Mecklenburg-Vorpommern funktioniert“, sagt Landesbauminister Christian Pegel zu den Zahlen. So wurden 2023 rund 122,8 Millionen Euro Wohngeld ausgezahlt. 2022 waren es insgesamt 46 Millionen Euro – damit wurde durch die Wohngeld-Plus-Reform fast eine Verdreifachung erzielt. Damit konnten mehr als 45.000 Haushalte nachhaltig bei den Wohnkosten entlastet werden. Die Haushalte erhielten im Durchschnitt mehr als 200 Euro.

„Ich möchte alle Bezieherinnen und Bezieher von niedrigen und mittleren Einkommen, die dies noch nicht getan haben, ermutigen, einen Wohngeldantrag zu stellen. Prüfen Sie schnell und einfach vorab mit dem digitalen Wohngeldrechner des Zweckverbands Elektronische Verwaltung unverbindlich, ob Sie für den Wohngeldbezug in Frage kommen“, so Christian Pegel.

Der Minister dankte den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kommunen für ihre Anstrengungen, die durch die gehäuften Anträge bewältigt wurden: „Durch die Anhebung der Einkommensobergrenzen für den Wohngeldbezug ist es natürlich zu einer Häufung von Anträgen in den Wohngeldstellen gekommen, sodass da und dort etwas Geduld vonnöten sein musste. Die vielen engagierten Kolleginnen und Kollegen haben die Wohngeldreform reibungslos umgesetzt, damit die Unterstützung auch schnell und direkt bei den Menschen ankommt“, so der Minister.

Mecklenburg-Vorpommern gehört zu den zwölf Bundesländern, die den von Schleswig-Holstein im Einer-für-alle-Verfahren entwickelten Online-Dienst einsetzen. Die Anbindung an die Wohngeldbehörden erfolgte Mitte April 2023 in 86 Wohngeldbehörden. Die übrigen Wohngeldbehörden nutzen einen digitalen Antrag, der über das jeweilige Fachverfahren bereitgestellt wird. Nur wenige Kommunen bieten keinen digitalen Antrag an. Die Formulare für den digitalen Wohngeldantrag finden Sie im MV-Serviceportal.

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