Wohnraumodernisierung in M-V

Antragstellung wird durch Pauschalierung erleichtert

Schwerin – Zur Vereinfachung der Antragstellung und des Prüfverfahrens nach der Richtlinie zur Förderung von Wohnraummodernisierung gelten ab dem 15. Juli 2024 Abgrenzungspauschalen.

„Nach dieser Richtlinie fördern wir die Modernisierung von Wohnraum, nicht aber die Instandsetzung und Instandhaltung. Dies voneinander abzugrenzen ist nicht immer einfach“, so Bauminister Christian Pegel. „Um die Antragstellung und auch die Prüfverfahren im Landesförderinstitut (LFI) zu erleichtern, führen wir nun Abgrenzungspauschalen für die Aufteilung der förderfähigen und der nicht förderfähigen Kosten ein.“

Diese Pauschalen wurden in die LINK: „Kostensplittungs- und Anerkennungsquotentabelle Modernisierungsförderung“ eingearbeitet. In dieser gibt das LFI für 13 Gewerke/ Leistungen Richtwerte zur Ermittlung der Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben vor. Die Bestimmung der Gewerke/Leistungen und der Richtwerte erfolgte auf der Grundlage der Prüfergebnisse der vergangenen Jahre.

„Nachdem wir im vergangenen Jahr die Fördersummen an die gestiegenen Baupreise angepasst haben, erleichtern wir nun die Antragstellung. Auch mit diesem Schritt wollen wir das in unserer Macht Stehende tun, um die Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum noch einmal erleichtert zu unterstützen“, so Pegel.

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