Mit Greifvogel und Torfspaten
Zarrendorf – Die Gemeinde Zarrendorf im Landkreis Vorpommern-Rügen erhält ein eigenes Wappen. Die Urkunde für das Hoheitszeichen mit der Wappengenehmigung hat das Innenministerium jetzt an Bürgermeister Christian Röver versandt.
„Ich freue mich sehr über das Engagement der Gemeinde für ein eigenes Wappen. Dieses spricht für ihr Interesse, ihre kulturhistorischen Traditionen zu bewahren. Wappen spiegeln anschaulich die Besonderheiten eines Ortes. Sie fördern Wertvorstellungen, Heimatverbundenheit und Geschichtsbewusstsein. Und nicht zuletzt ist das Wappen ein starkes Symbol für die kommunale Selbstverwaltung als wichtigem Bestandteil unserer Demokratie“, würdigte Innen- und Kommunalminister Christian Pegel den Einsatz der Zarrendorfer für ein eigenes Wappen.
Dieses zeigt laut Wappenbrief „in Gold eine rote, schwarz bewehrte und blau gezungte Gabelweihe von einem blauen, schräglinken Torfspaten auffliegend“.
„Der in Zarrendorf häufig auftretende Rotmilan, auch Gabelweihe genannt, steht als herausragendes Symbol für die Fauna der Gemeinde. Der Torfspaten nimmt Bezug auf den Torfabbau, der in der Geschichte, Entstehung und wirtschaftlichen Entwicklung des Ortes eine tragende Rolle spielt“, erklärt Bürgermeister Christian Röver das Wappen. Zu dessen Bedeutung für die Zarrendorfer sagt er:
„Es gibt unserer wachsenden Gemeinde ein Gefühl der Zusammengehörigkeit, in Ehrfurcht vor der Einfachheit der Vergangenheit während der Zeit des Torfabbaus und in Demut beim Anblick der über uns fliegenden Gabelweihe.“
An den Torfabbau erinnern die Zarrendorfer seit Mitte der 1990er Jahre auch mit einem Torffest, dessen nächste Auflage fürs kommende Jahr geplant ist.
Das Wappen kann die Gemeinde künftig zum Beispiel im Siegel, im Briefkopf und/oder auf Amtsschildern führen. „Wo sie es am Ende tatsächlich nutzt, kann die Gemeinde selbstverständlich selbst festlegen“, so Kommunalminister Christian Pegel.
Aktuell sind in Mecklenburg-Vorpommern mit seinen 724 Gemeinden und den kreisfreien Städten Schwerin und Rostock 386 Wappen in die Wappenrolle des Landes eingetragen. Seit 1990 wurden 298 Wappen für Gemeinden, Städte und Landkreise genehmigt (einschließlich Wappen, die zum Beispiel wegen Gemeindezusammenlegungen inzwischen erloschen sind). Jährlich werden etwa fünf bis acht Wappen beantragt und genehmigt.
Schon in der DDR gab es die Möglichkeit, ein Wappen als Hoheitszeichen zu beantragen. Nach 1990 nahmen die Anträge deutlich zu. Grund dafür war die Neufassung der Kommunalverfassung, wodurch auch das kommunale Wappen- und Flaggenwesen erneuert wurde.
Den Antrag für ein Hoheitszeichen – das sind neben Wappen auch Flaggen und Siegel – muss die Gemeinde in Papierform im Innenministerium einreichen. Das Verfahren für die Annahme eines Wappens ist in der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums über die Genehmigung kommunaler Wappen und Flaggen beschrieben, die Sie auf der Webseite des Ministeriums herunterladen können.