Ministerin Jacqueline Bernhardt vor der Konferenz der Verbraucher-schutzministerinnen und –minister: „Wir brauchen Wirksamkeit.“
Schwerin – „Der ‚Pakt gegen Lebensmittelverschwendung‘ ist vor einem Jahr vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft mit 14 deutschen Lebensmittelhandelsunternehmen geschlossen worden. Das ist ein guter Anfang.
Wir wissen bislang aber nicht, wie wirksam der Pakt auf Dauer ist. Darum werden wir auf der VSMK, der Konferenz der Verbraucherschutzministerinnen und Verbraucherschutzminister einen Antrag einbringen, der die Ergebisse der freiwilligen Selbstverpflichtung der teilnehmenden Lebensmittelhandelsunternehmen im Rahmen eines jährlichen Berichts deutlicher machen soll“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt vor der VSMK in Regensburg vom 12. bis 14. Juni. „In weiterer Zukunft könnte auf dieser Berichtsgrundlage diskutiert werden, ob eine gesetzliche Verpflichtung oder zumindest eine Sanktionierungsmöglichkeit sinnvoll werden könnten.“
„Die Richtung des ‚Paktes gegen Lebensmittelverschwendung‘ ist richtig. Verbindliche Ziele und konkrete Reduzierungsmaßnahmen sind festgelegt. Die Unternehmen bekennen sich zum Ziel, Lebensmittelabfälle bis 2031 um die Hälfte zu reduzieren und Kooperationen mit gemeinnützigen Einrichtungen, wie etwa den Tafeln einzugehen. Darüber hinaus haben sich die unterzeichnenden Unternehmen dazu verpflichtet, jährlich und unternehmensbezogen über die erreichten Erfolge zu berichten. Zum Zweck der transparenten und vergleichbaren Darstellung sind die Unternehmen verpflichtet in einem öffentlichen Reporting und in einem einheitlichen Format zu berichten.
Die Umsetzung der Vereinbarung wird durch das wissenschaftlich unabhängige Thünen-Institut überprüft. Ich plädiere dafür, dass wir auf der Konferenz der Verbraucherschutzministerinnen und –minister jährlich die Zwischenstände beraten. So ist zeitnah absehbar, ob gesetzlich nachgesteuert werden muss. Ich würde es sehr begrüßen, dass die VSMK dieser Berichtsbitte zustimmt“, so Ministerin Bernhardt.
„Lebensmittelabfälle zu vermeiden gehört noch stärker in den Fokus. Die rot-rote Landesregierung hat das im Koalitionsvertrag vereinbart. Daraus folgend hat Mecklenburg-Vorpommern auf der 18. Verbraucherschutzkonferenz 2022 den Beschlussvorschlag ‚Reduzierung der Lebensmittelverschwendung: Einführung einer gesetzlichen Überlassungspflicht des Einzelhandels für aus dem Verkauf genommene, aber einwandfreie Lebensmittel’ eingebracht und einstimmig beschlossen. Gegenüber der Bundesregierung haben wir zudem dafür plädiert, zur Reduzierung von Lebensmittelverlusten auch die Lebensmittelproduktion zu betrachten“, erinnert Verbraucherschutzministerin Bernhardt.