Schwerin – Aufgrund der zur Abwehr der Corona-Pandemie veranlassten Maßnahmen sind sämtliche Zoos in Deutschland geschlossen. In den Zoos sind jedoch keine nennenswerten finanziellen Reserven zur Überbrückung dieser Situation vorhanden. Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus hat sich daher gemeinsam mit seiner Amtskollegin aus NRW Ursula Heinen-Esser in einem Schreiben an das Bundeslandwirtschaftsministerium gewandt und Hilfen für die Zoos gefordert. Dazu erklärt Minister Backhaus:
„In den Medien kursieren inzwischen Berichte, dass sich Zoos darauf vorbereiten, aus Geldmangel ihre Tiere zu schlachten. Das darf auf keinen Fall geschehen. Ich fordere die Bundesministerin Klöckner dringend auf, zu handeln und ein Nothilfeprogramm aufzulegen. Dabei könnten für die Zumessung des Umfanges der Nothilfe zwei Gruppen unterschieden werden: Erstens: Den Zoos, die (mehrheitlich) in kommunaler Trägerschaft geführt werden, sollten durch den Bund 70 Prozent der ermittelten Kosten für den Notbetrieb erstattet werden. Die verbleibenden 30 Prozent der Kosten wären durch die jeweiligen Träger zu finanzieren.
Zweitens: Den Zoos, die (mehrheitlich) in privater Trägerschaft geführt werden, sollten durch den Bund 90 Prozent der ermittelten Kosten für den Notbetrieb erstattet werden.
In Mecklenburg-Vorpommern werden wir als Landesregierung Hilfen für unsere Zoos organisieren. Eine Schlachtung von Zoo-Tieren wird es jedenfalls mit mir nicht geben.“
In Mecklenburg-Vorpommern werden 35 Zoos unterschiedlicher Größe betrieben. Die Zoos sind in unterschiedlichen Rechtsformen und Trägerschaften (Betriebsformen) organisiert, so zum Beispiel als Vereine, Regiebetriebe, (g)GmbH, Abteilung der Stadtwerke oder Stiftungen.
Allein die 20 Zoos, die im Landeszooverband des Landes M-V (LZooV) organisiert sind, beschäftigen rund 550 Mitarbeiter*innen und sichern weitere 440 indirekte Arbeitsplätze in Gastronomie und Service ab.
Rund 3 Mio. Gäste besuchen die Zoos in M-V jährlich (bundesweit in rund 800 Zoos 34,9 Mio. Besucher). Allein in der Obhut der 20 Einrichtungen des LZooV leben mehr als 15.000 Tiere.
In Deutschland werden mehr als 800 lizensierte Zoos, Tierparks, Aquarien und Tiergärten (hiernach: Zoos) auf der Grundlage der EU Richtlinie 1999/22/EG des Rates vom 29. März 1999 über die Haltung von Wildtieren in Zoos betrieben. Die federführende Vereinigung der Zoos im deutschsprachigen Raum ist der Verband der Zoologischen Gärten (VdZ) e.V. mit Sitz in Berlin. Der 1887 gegründete VdZ ist weltweit der älteste Zoo-Verband. Aktuell gehören dem VdZ 71 Mitgliedszoos in Deutschland, Schweiz, Österreich und Spanien an.
Insgesamt halten die VdZ-Zoos mehr als 183.000 Wirbeltiere, darunter zahlreiche hochbedrohte Tierarten und auch solche, die in der Wildbahn als ausgestorben gelten. Es ist daher festzuhalten, dass viele Arten ohne den Beitrag von Zoos für immer von der Erde verschwunden wären oder einen wesentlich schlechteren IUCN-Status hätten.