Schwerin – „Die Feuerwehren können sich darauf verlassen, dass das Land die 50 Millionen Euro aus dem Landesprogramm mit einem gut durchdachten Plan und einem zukunftsfähigen Konzept umsetzen wird“, betonte Innenminister Lorenz Caffier. Er reagierte damit auf den heutigen Kommentar in der Ostseezeitung mit der Überschrift „Land ohne Plan“.
Das Förderprogramm für die Feuerwehren wurde nicht erst, wie durch den OZ-Artikel suggeriert, nach dem Waldbrand in Lübtheen aufgelegt, sondern es war bereits im Februar beschlossen worden. Ein Arbeitspapier, das im Innenministerium in enger Abstimmung u.a. mit dem Landesfeuerwehrverband und den Kommunen erstellt wurde, enthält Empfehlungen, damit das Geld so viele Feuerwehren wie möglich erreicht. Viele vorbereitende Gespräche und Abstimmungen waren und sind erforderlich, um alle Beteiligten mit ins Boot zu holen und um verschiedene Interessen zu berücksichtigen. Fest steht, dass die Beschaffung durch das Land zentral erfolgen wird, damit die Gemeinden z.B. bei den steigenden Kosten für Ausschreibungen entlastet werden.
„Dem Land vorzuwerfen, es sei ohne Plan, wie in der Ostseezeitung behauptet, zeugt von Unkenntnis der Abläufe und ist dazu geeignet, die Feuerwehren zu verunsichern“, sagte Innenminister Caffier. „Im Übrigen wird der Doppelhaushalt 2020/2021 gerade im Landtag beraten. Nach Bestätigung des 50 Millionen Euro Programms können die Maßnahmen verbindlich umgesetzt werden. Die Vorhaben werden mit dem Koalitionspartner beraten und ich gehe davon aus, dass wir in Kürze die Gespräche mit konkreten Ergebnissen abschließen werden“, äußerte sich der Minister optimistisch.
Gegenwärtig ist beabsichtigt, als ersten Schritt Feuerwehren mit alter Technik bei der Beschaffung von Löschfahrzeugen zu unterstützen. „Künftig soll keine Feuerwehr mehr zu einem Einsatz mit einem alten Fahrzeug aus DDR-Zeiten wie einem W50 ausrücken müssen“, so Caffier. Für die Konkretisierung der Vorhaben sind die Brandschutzbedarfspläne eine wichtige Entscheidungsgrundlage. Die Erstellung von Brandschutzbedarfsplänen war im Übrigen schon immer Aufgabe der Kommunen. Mit der letzten Änderung des Brandschutzgesetzes M-V wurde diese Aufgabe gesetzlich festgeschrieben.
Andere Regelungen, die die ehrenamtlichen Kameradinnen und Kameraden in den Feuerwehren unterstützen, waren bereits in das neue Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern aufgenommen worden. So können die Feuerwehrfrauen und -männer aktives Mitglied sowohl am Wohn- als auch am Arbeitsort sein (Doppelmitgliedschaft), sie können gleichzeitig auch in einer anderen (Hilfs)Organisation Mitglied sein oder in der Psychosozialen Notfallversorgung für Einsatzkräfte im Bereich der Landkreise mitarbeiten.
Eine Eintreffzeit der Freiwilligen Feuerwehren nach einem Schadensereignis ist nicht gesetzlich festgeschrieben. Bezüglich der Eintreffzeit wird angestrebt, dass die Feuerwehr in ihrem Zuständigkeitsbereich nach Möglichkeit innerhalb von zehn Minuten nach Alarmierung an der Einsatzstelle eintrifft.