Schwerin – Die Bewältigung der Corona-Pandemie und die Gefährdung ganzer Wirtschaftszweige stellen unser Land vor bisher unbekannte Herausforderungen. Die Landesregierung hat in der Krise mit dem MV-Schutzfonds ein Hilfspaket in Höhe von insgesamt 1,1 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Hierzu wurden Hilfsprogramme auf den Weg gebracht, um zunächst während der Phase der Beschränkungen weitgehend Arbeitsplätze zu erhalten, den Fortbestand von Unternehmen zu sichern und soziale Notlagen zu vermeiden.
In einem weiteren Schritt geht es nun verstärkt darum, Mecklenburg-Vorpommern mit geeigneten konjunkturpolitischen Maßnahmen wieder auf einen gesicherten Wachstumspfad zurückzubringen um Arbeitsplätze und Wohlstand zu sichern. Die Bundesregierung hat bereits in der letzten Woche das größte Konjunkturpaket der Geschichte in Höhe von 130 Mrd. Euro auf den Weg gebracht, welches nun schnell umgesetzt werden muss.
Zur Umsetzung der vom Bund angestoßenen konjunkturpolitischen Maßnahmen wird die Landesregierung in der zweiten Jahreshälfte einen weiteren Nachtragshaushalt auf den Weg bringen.
Finanzminister Reinhard Meyer: „Mit dem vom Bund angestoßenen Konjunkturprogramm werden starke Impulse für Wachstum und Beschäftigung in Mecklenburg-Vorpommern gesetzt. Das Land wird auch durch eigene Beiträge seinen Teil hierzu leisten. Zur Umsetzung dieser Maßnahmen werden wir einen Nachtragshaushalt auf den Weg bringen, mit dem wir die neuen Prioritäten umsetzen. Dabei gilt es die Finanzierung neuer Corona bedingter Maßnahmen, die absehbar hohen Einnahmeverluste und die Fortführung bestehender und geplanter Investitionsvorhaben in Einklang zu bringen. Dazu werde ich mit allen Ressorts Haushaltsgespräche führen.“
Wesentliche Grundlage wird dabei die für den September zusätzlich geplante Steuerschätzung des Bundes sein. Bund und Länder hatten sich im Mai auf eine solche Zwischenschätzung verständigt. Aufgrund des schwer abzuschätzenden Verlaufs der Pandemie und der sich daraus ergebenden großen Unsicherheiten bezüglich der Einnahmesituation der öffentlichen Haushalte ist ein solcher Schritt notwendig. Das Gesetzgebungsverfahren soll Ende Oktober in den Landtag eingebracht werden und zum Ende des Jahres abgeschlossen sein.