Schwerin – Der zweite Bericht zu Disziplinarverfahren bei der Polizei Mecklenburg-Vorpommerns zählt 83 Disziplinarverfahren auf, die zwischen dem 1. September 2020 und dem 31. Dezember 2021 abgeschlossen wurden sowie 153, die Ende des vergangenen Jahres noch anhängig waren.
„Aufgrund der unterschiedlichen Berichtszeiträume – der erste Bericht bezog sich auf den Zeitraum 1. Januar 2018 bis 31. August 2020 – lassen sich die bisher vorliegenden Zahlen nicht vergleichen. Mit den jetzt ausnahmsweise 16 Monaten ermöglichen wir, dass der Berichtszeitraum künftig ans volle Kalenderjahr angepasst wird, was der üblichen Berichtspraxis entspricht“, kündigt Innenminister Christian Pegel an. Zugleich verweist er darauf, dass ein Teil der Verfahren in der Statistik bereits deutlich vor dem Berichtszeitraum eingeleitet worden sind und begründet:
„Ein Disziplinarverfahren ist abgeschlossen, wenn die durch den zuständigen Dienstvorgesetzten ausgesprochene Maßnahme rechtskräftig geworden ist. Wird gegen die Entscheidung vor dem Verwaltungsgericht geklagt, kann dies dazu führen, dass Verfahren sehr lange nicht abgeschlossen werden können.“
Von den 83 Verfahren, die im Berichtszeitraum abgeschlossen worden sind, wurden 41 – also knapp die Hälfte – eingestellt. „In der Regel, weil kein Dienstvergehen nachweisbar war. In einigen Fällen wurde keine Disziplinarmaßnahme ausgesprochen, weil bereits derselbe Sachverhalt in einem Straf- oder Bußgeldverfahren geahndet worden war“, präzisiert Christian Pegel und sagt weiter:
„Am häufigsten ging es bei den Verfahren darum zu entscheiden, ob die Datenschutzbestimmungen – das waren 17 Fälle – oder wie in 21 Fällen die Wohlverhaltenspflicht verletzt wurden. Unter letzteres fallen zum Beispiel Verstöße gegen Weisungen oder das Fehlverhalten gegenüber Vorgesetzten oder unkollegiales Verhalten“, erläutert der Innenminister weiter.
Die Verfahren, die nicht eingestellt wurden, endeten am häufigsten – 30mal – mit einer Geldbuße. Eine Kürzung der Dienstbezüge wurde einmal vorgenommen. Zurückstufungen gab es im Berichtszeitraum nicht. Die härteste Maßnahme, die das Disziplinarrecht hergibt, die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis, wurde viermal ausgesprochen.
Besonders sensibel zu handhaben sind die „laufenden Verfahren“, denn: „Bei diesen ist ein Dienstvergehen noch nicht erwiesen. Das Disziplinarverfahren dient dazu, zu ermitteln und zu erweisen, ob sich ein bestehender Verdacht bestätigt oder nicht. Gerade der oben dargestellte hohe Anteil eingestellter Verfahren zeigt, dass die Statistik zu laufenden Verfahren sehr vorsichtig interpretiert werden muss“, sagt Christian Pegel.
In der Landespolizei waren mit Stand 31. Dezember 2021 insgesamt 153 Disziplinarverfahren anhängig. Davon waren 110 im Berichtszeitraum eingeleitet worden. Alle weiteren Verfahren stammen aus den Vorjahren.
Auch hier sind die häufigsten Tatvorwürfe, die zu untersuchen sind, das Verletzen der Datenschutzbestimmungen (31 Fälle) sowie der Wohlverhaltenspflicht (26 Fälle).
„Aus der Anzahl der laufenden Verfahren lässt sich schließen, dass das Verhalten der Beamtinnen und Beamten genauer beobachtet wird und Vorgesetzte, Kollegen und auch die Öffentlichkeit entsprechend sensibilisiert sind. Das führt dazu, dass bestimmte Phänomene erst jetzt ins allgemeine Bewusstsein gelangen und deshalb jetzt auch im Bereich der Disziplinarverfahren stärker vertreten sind“, interpretiert Christian Pegel die Zahl der Verfahren. So sei etwa mit Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung der Datenschutz stärker in den Fokus gerückt. „Die Dienststellen behandeln das Thema sensibler, sodass im Ergebnis mehr Verstöße entdeckt beziehungsweise in einem Disziplinarverfahren untersucht werden“, folgert der Minister.
Darüber hinaus hätten die Ermittlungen im Umfeld des Spezialeinsatzkommandos im Landeskriminalamt sowie die damit einhergehende Untersuchung der privaten Kommunikation einiger Verdächtiger zu einer Zunahme der Verfahren im Bereich der Verletzung der politischen Treuepflicht im Vorjahresbericht geführt.“ Hier sei es 2021 zu einem deutlichen Rückgang von insgesamt 13 Verfahren in den Jahren 2019 und 2020 auf drei im vergangenen Jahr gekommen. Mit diesem Komplex stehen auch Verstöße gegen waffenrechtliche Bestimmungen in Zusammenhang.
„Wie in jeder großen Organisation gibt es leider auch in der Landespolizei Menschen, die gegen Dienstpflichten und teilweise auch gegen andere geltende Gesetze verstoßen. Wir schulen und sensibilisieren unsere Mitarbeiter kontinuierlich dazu. Auch unser Disziplinarbericht trägt dazu bei, denn er zeigt: Solche Verstöße werden konsequent geahndet.“
Unbefriedigend sei die Dauer der Verfahren, die erforderlich sind, um zum Beispiel einen Rechtsextremisten aus dem Dienst entfernen zu können. Christian Pegel legt aber vor allem Wert darauf festzuhalten:
„Die ganz große Mehrheit der Kolleginnen und Kollegen in der Landespolizei verteidigt mit tiefer Überzeugung jeden Tag unsere Freiheit, unser Recht und unsere Demokratie und hat selbst das größte Interesse an der Ermittlung und Beseitigung von Beamten, die nicht für Demokratie und Rechtsstaat einstehen“.